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Energieausweis

Der Energieausweis für Ihr Haus. Schnell und rechtssicher.

Pflicht bei Verkauf und Vermietung, Grundlage für jede Förderung. Wir erstellen den passenden Ausweis nach Gebäudeenergiegesetz.

Was Sie bekommen

Mehr als ein Pflichtdokument.

  • Der richtige Ausweistyp

    Wir prüfen, ob für Ihr Haus der Bedarfs- oder der Verbrauchsausweis zulässig und sinnvoll ist.

  • Aufnahme vor Ort

    Beim Bedarfsausweis erfassen wir Gebäudehülle und Anlagentechnik selbst, statt Angaben aus der Ferne zu schätzen.

  • Modernisierungsempfehlungen

    Der Ausweis enthält konkrete Empfehlungen, die Sie direkt im Sanierungsfahrplan weiterverwenden können.

  • Zehn Jahre gültig

    Registriert beim DIBt, mit Registriernummer und allen Pflichtangaben für Inserate.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald ein Wohngebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Die wichtigsten Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster, Heizung. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel Pflicht.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, sagt aber wenig über die Qualität der Gebäudehülle aus.

Für Förderanträge und als Grundlage eines Sanierungsfahrplans empfehlen wir immer den Bedarfsausweis.

Ablauf

In drei Schritten zum Ausweis.

  1. 01

    Unterlagen und Termin

    Baupläne, Heizungsdaten und bei Verbrauchsausweisen die Abrechnungen der letzten drei Jahre.

  2. 02

    Aufnahme und Berechnung

    Begehung vor Ort beim Bedarfsausweis, Berechnung nach DIN V 18599.

  3. 03

    Ausweis und Registrierung

    Sie erhalten den Ausweis als PDF und auf Wunsch gedruckt, registriert beim DIBt.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht. In den meisten anderen Fällen können Sie wählen. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welcher Ausweis für Ihr Haus der richtige ist.

Sprechen wir über Ihr Haus.

Kostenfreies Erstgespräch, unverbindlich.